Ehrungsordnung des Sollingverein e.V.
§ 1 Allgemeines
Der Sollingverein e. V. ehrt Personen für langjährige Mitarbeit oder Mitgliedschaft in den
Mitgliedsvereinen oder die sich um die Heimat besonders verdient gemacht haben.
Daneben werden die Mitgliedsvereine für 50-,75- oder 100-jähriges Bestehen und danach in
Abständen von 25 Jahren geehrt.
§ 2 Ernennungen
Zum (r) Ehrenvorsitzenden kann nur der-/diejenige ernannt werden, der/die das Amt des/der
Vorsitzenden des Sollingvereins mehrere Jahre verdienstvoll geführt hat. Es kann nur immer
jeweils eine(n) Ehrenvorsitzende(n) geben.
Zum Ehrenmitglied kann nur der-/diejenige ernannt werden, der/die im Besitz der Silbernen
Ehrennadel des Sollingvereins e. V. oder Träger der Goldenen Ehrennadel eines
Mitgliedvereins ist.
Die Ernennung zum(r) Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitglied obliegt der
Mitgliederversammlung.
§ 3 Auszeichnungen
Als Auszeichnung werden verliehen:
a) Urkunde
b) Urkunde und die Silberne Ehrennadel
c) Urkunde und die Goldene Ehrennadel
d) Urkunde und Solling-Medaille oder Buchpräsent
§ 4 Verleihung
- Eine Urkunde mit einem Präsent wird für die 10-jährige Mitgliedschaft in einem
Mitgliedsverein verliehen. - Die Silberne Ehrennadel mit Urkunde wird verliehen, wenn mindestens eine
10-jährige ehrenamtliche Mitarbeit in einem Vereinsvorstand oder
eine 25-jährige Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein vorliegt. - Für die 40-jährige Mitgliedschaft wird eine Urkunde verliehen.
- Die Goldene Ehrennadel mit Urkunde wird verliehen, wenn mindestens eine 20-
jährige ehrenamtliche Mitarbeit in einem Vereinsvorstand oder eine 50-jährige
Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein vorliegt. - Für eine 60-jährige Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein wird eine Urkunde und
die Solling-Medaille bzw. ein Buchpräsent mit regionalem Bezug verliehen. - Die über 60-jährige Mitgliedschaft wird individuell geehrt.
Die Ehrennadeln können außerdem aufgrund von besonderen Verdiensten um die Heimat
verliehen werden. Voraussetzung allerdings für die Goldene Ehrennadel ist dabei, daß der/die
zu Ehrende Träger der Silbernen Ehrennadel ist und daß seit Verleihung der Silbernen
Ehrennadel aus gleichem Anlaß ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren vergangen ist.
Aus gleichen Gründen bleibt es dem Vorstand des Sollingverein e.V. vorbehalten, Ehrungen
in Form von Ehrengaben (Ehrenteller, Plaketten etc.) für verdienstvolle MitarbeiterInnen in
den Mitgliedsvereinen vorzunehmen.
Bei Vereinsjubiläen werden Geldpräsente in Höhe von 1,00 EUR pro Jahr Vereinsalter,
Ehrenteller oder Wandplaketten mit Urkunden überreicht.
Ebenso bleibt es dem Vorstand des Sollingverein e.V. vorbehalten, besondere Jugendarbeit in
den Mitgliedsvereinen auszuzeichnen.
§ 5 Anträge
Grundsätzlich sind Anträge auf Ehrung von den Vorständen der Mitgliedsvereine mindestens
sechs Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin beim Vorstand des Sollingverein e.V.
schriftlich einzureichen. Die Ehrungen werden vom Vorstand des Sollingverein e.V.
vorgenommen.
§ 6 Widerruf
Der Mitgliederversammlung wird das Recht zugebilligt, die Ernennung zum(r) Ehrenvor-
sitzenden oder Ehrenmitglied zu widerrufen, wenn sich der/die Betroffene der Ehrung als
unwürdig erwiesen hat. Ebenso kann der Vorstand des Sollingverein e.V. aus dem gleichen
Grund Ehrennadeln entziehen. Die Betroffenen sind verpflichtet die Auszeichnung an den
Vorstand des Sollingverein e.V. zurückzugeben.
§ 7 Andere Ehrungen
Unabhängig von dieser Ehrungsordnung können Ehrungen für Personen und Vereine, die sich
um die Heimat und das Wandern besonders verdient gemacht haben, durch den Deutschen
Wanderverband erfolgen.
§ 8 Inkrafttreten
Die Ehrungsordnung wurde vom Vorstand des Sollingverein e.V. beschlossen
und von der Mitgliederversammlung am 27.06.2022/12.06.2023 bestätigt.
Sie tritt ab diesem Tag in Kraft.
Brigitte Gensich Thomas Sorge Rita Heise Ralf Müller
stellv. Vorsitzende stellv. Vorsitzender Schriftführerin Schatzmeister